Krankheit des Kindes, Krankmeldung

Im Falle einer Krankheit muss die Schule unverzüglich noch vor 08:05 informiert werden (eventuell Anrufbeantworter besprechen oder Fax senden). Sollte um diese Zeit keine Entschuldigung vorliegen, ist die Schule verpflichtet, nach dem Verbleib des Schülers / der Schülerin zu forschen und muss sogar gegebenenfalls die Polizei einschalten.

Bitte informieren Sie uns auch nach der Erkrankung, dass Ihr Kind die Schule wieder besuchen kann.

Eine schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens am dritten Tag des Fernbleibens vorliegen.

 

Im Bedarfsfall (Notfall, Krankheit, etc.) muss während der Anwesenheit Ihres Kindes in der Schule ein telefonischer Ansprechpartner Ihrer Familie für die Schule erreich­bar sein. Bitte teilen Sie der Schule Änderungen Ihrer Telefonnummer umgehend mit.