Zeugnisse

In der ersten Klasse und bis zum 2. Halbjahr der zweiten Klasse gibt es keine Benotung, sondern verbale Beurteilungen. Von da an enthalten  alle weiteren Zeugnisse der folgenden Klassen Noten mit Verbalbeurteilungen. 

Außerdem werden die Zwischenzeugnisse der Klassen 1-3 durch von der Klassleitung geführte Lernentwicklungsgespräche (LEG) ersetzt.

4. Jahrgangsstufe:

Das Zwischen- und das Übertrittszeugnis werden nun zusammengefasst zu einem Übertrittszeugnis, das Anfang Mai ausgegeben wird. Dieses Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.

An die Stelle des Zwischenzeugnisses tritt eine schriftliche  - "Zwischeninformation zum Leistungsstand".
Diese wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar ausgegeben. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig - noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses in den anderen Jahrgangsstufen - die erforderliche Information zum Leistungsstand ihres Kindes.

 

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