Zeugnisse

In der ersten Klasse und bis zum 2. Halbjahr der zweiten Klasse gibt es keine Benotung, sondern verbale Beurteilungen. Von da an enthalten  alle weiteren Zeugnisse der folgenden Klassen Noten mit Verbalbeurteilungen. 

Außerdem werden die Zwischenzeugnisse der Klassen 1-3 durch von der Klassleitung geführte Lernentwicklungsgespräche (LEG) ersetzt.

4. Jahrgangsstufe:

Das Zwischen- und das Übertrittszeugnis werden nun zusammengefasst zu einem Übertrittszeugnis, das Anfang Mai ausgegeben wird. Dieses Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.

An die Stelle des Zwischenzeugnisses tritt eine schriftliche  - "Zwischeninformation zum Leistungsstand".
Diese wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar ausgegeben. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig - noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses in den anderen Jahrgangsstufen - die erforderliche Information zum Leistungsstand ihres Kindes.

 

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Wandertag

Zweimal im Jahr findet ein Wandertag statt, an dem die Klassen während der nor­malen Unterrichtszeit mit ihrer Klassenlehrerin kleinere Exkursionen und Ausflüge in die nähere Umgebung unternehmen. Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig von Ihrer Lehrkraft.

 

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Verkehrserziehung

Wird von den Lehrern und der Polizei durchgeführt. In der 4.Klasse erfolgt eine

Fahrradprüfung. Bei bestandener Prüfung erhalten die Kinder einen Fahrrad –Führerschein.

 

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Vorviertelstunde vor Unterrichtsbeginn

Die ¼ Stunde vor Beginn des Unterrichts gehört der Kommunikation zwischen der Lehrkraft und den Kindern und ist nicht der geeignete Zeitpunkt für Gespräche zwischen Eltern und Lehrkraft. Für diese Gespräche stehen Ihnen die Elternsprechzeiten zur Verfügung. Um Kurzmitteilungen zu machen oder Gesprächstermine zu vereinbaren, schreiben Sie der Lehrkraft eine entsprechende Notiz in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Nur in äußersten Notfällen kann die Vorviertelstunde genutzt werden, um Kontakt zur Lehrkraft aufzunehmen.

 

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Unterrichtsausfall

Durch Krankheit oder Weiterbildung der Lehrkraft kommt es manchmal zu Unterrichtsausfällen. Der Unterricht wird in dieser Zeit entweder:

  • von Vertretungslehrkräften durchgeführt 
  • die Klasse wird in andere Klassen aufgeteilt und bearbeitet dort vorgegebene Aufgaben 
  • der Unterricht wird vorzeitig beendet.

 

Jeder vorzeitige Unterrichtsschluss, z.B. durch Krankheit der Lehrkraft, wird schriftlich angekündigt. Die Eltern müssen schriftlich bestätigen, dass Sie vom Unterrichtsausfall Kenntnis genommen haben. Kinder, deren Eltern die An­kündigung nicht unterschrieben haben, bleiben bis zum normalen Unterrichtsschluss in der Schule und besuchen während dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse.

 

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