Übertrittszeugnis
4. Jahrgangsstufe:
Das Zwischen- und das Übertrittszeugnis werden nun zusammengefasst zu einem Übertrittszeugnis, das Anfang Mai ausgegeben wird. Dieses Übertrittszeugnis wird nicht mehr auf Antrag, sondern für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ausgestellt.
An die Stelle des Zwischenzeugnisses tritt eine schriftliche - "Zwischeninformation zum Leistungsstand".
Diese wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar ausgegeben. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig - noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses in den anderen Jahrgangsstufen - die erforderliche Information zum Leistungsstand ihres Kindes.